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Brunnen, anfangs 2009

Liebe Schwyzer Rütlischützen und Rütlifreunde

Im Verlaufe des abgelaufenen Jahres wurde unsere Rütli-Homepage aufgeschalten und das öffnet uns auch neue und weitere Kommunikationsmöglichkeiten. Dies ist ein erfreulicher Fortschritt für die Rütlischützen. Infos und Wissenswertes über die Rütlisektionen können sowohl Schützen, wie Rütlifreunde nun auf dieser Webseite lesen und sich entsprechend informieren.

Gedanken über die Schwyzer Rütlischützen!

Rütlischiessen und Rütlifahrt ist immer auch Wallfahrt!

Am 6. Wintermonat 1861 haben sich erstmals sieben Luzerner- mit Schwyzer Feldschützen auf dem Rütli getroffen. Im Jahre darauf trafen sich am Mittwoch vor Martini zwölf Luzerner Feldschützen auf dem Rütli zum Wettkampf. An diesem Tag beschlossen sie, dass sie in Zukunft alljährlich an diesem speziellen Herbsttag, das Rütli besuchen und einen Schiesswettkampf, zusammen mit Schützen anderer Urkantone, abhalten werden. Am Martinstag von 1874, nach der Rückkehr der Schützen vom Rütli, wurde auf dem Dorfplatz in Brunnen, anlässlich einer öffentlichen Verhandlung, der einstimmige Beschluss gefasst, die Waldstättesektionen zu gründen und sich anlässlich einer folgenden Delegiertenversam-mlung Statuten zu geben. Am 23. des Herbstmonates anno 1875 wurden die Statuten der Vereinigten Rütli-Waldstättesektionen in Brunnen im Hotel Rössli beraten und genehmigt.

Am 4. November 1863 trafen sich 23 Schützen aus Luzern, Uri und Schwyz auf dem Rütli. Die Gesamtkosten für die Schifffahrt, Gehilfen, Zeiger, Verpflegung und einem Fässchen Wein betrugen Fr. 54.10

  Einnahmen Ausgaben
22 Teilnehmer à Fr. 2.50 (1 Schütze freigehalten) 55.--  
25 Pfund Fleisch   13.--
4 Laib Brot   3.20
Leber für die Suppe   -.50
Holz vom Rütlipächter   2.--
Trunk für Zeiger in Brunnen   1.20
Ehrenwein   8.--
Grünes (Gemüse und Salz)   1.10
Schiff Brunnen-Rütli retour, inkl. Verköstigung Schiffsleute   14.10
Zeughausarbeiter für Tragen der Effekten   1.--
1 Fässchen Wein   10.--
 

55.--

54.10

Das waren noch Zeiten!!

Die Schwyzer Rütlischützen waren von Beginn weg dabei. Heute zählt unsere Sektion rund 450 Mitglieder, wovon 240 Schiessende auf dem Rütli. Diese 240 Schützen kämpfen um die begehrten Auszeichnungen, wie Sektions-, oder Meisterschaftsbecher, Ehrengabe des VBS, sowie das dazugehörende Eichenlaub.

Die 240 Schiessenden aus dem Kanton Schwyz stammen aus dem ganzen Kantonsgebiet. Die sechs Bezirke bilden eigene Sektionen. Die zur Verfügung stehenden 240 Schiessplätze verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Bezirke:

Schwyz   111
March   60
Höfe   30
Küssnacht   15
Einsiedeln   14
Gersau   10

Die 240 Schützen kämpfen um 8 Sektionsbecher, was heisst, dass pro 30 Schützen ein Becher abgegeben wird, bzw. gewonnen werden kann.

Was auch ganz Speziell ist, dass sich unsere Sektion „Schwyzer Waldstätte-Sektion“ aus einem engeren und einem erweiterten Schützenrat zusammensetzt. Der engere Schützenrat besteht aus dem Präsidenten, dem Kassier, dem Aktuar und dem Obmann aus dem Bezirk Schwyz; der erweiterte Schützenrat aus dem engeren Schützenrat und den Präsidenten der Bezirkssektionen. Zudem stellt der Kanton Schwyz ein Mitglied in die Rütli-Schiesskommission.

Gestützt auf den 5 Jahres-Turnus als Vorortssektion, halten wir auch alle fünf Jahre eine Sektionsversammlung ab. Demzufolge findet die kantonale Rütli-Sektionsversammlung immer im Februar nach der erfolgten Durchführung des Rütlischiessens statt.

Was sind die Voraussetzungen um "Schwyzer Rütlischütze oder Rütlischützin" zu werden? Dies bestimmen unsere Statuten und sie sagen was folgt:

  • Das schweizerische Bürgerrecht

  • Das erfüllt 22. Lebensjahr

  • Der Besitz der bürgerlichen Ehren und Rechte

  • Vaterländische Gesinnung und Bekenntnis zur Landesverteidigung

  • Ununterbrochener Wohnsitz seit mindestens fünf Jahren im Kanton Schwyz

  • Mitgliedschaft in einer Sektion der Schwyzer Kantonal-Schützengesellschaft

Ein Gesuch für die Aufnahme in die Rütlisektion Schwyz ist spätestens drei Monate vor dem Rütlitag unter Beilage der Mitgliedschaftsbestätigung eines schwyzerischen Schiessvereins schriftlich an den zuständigen Bezirksobmann einzureichen. Neue Mitglieder werden ordentlicherweise nur aufgenommen, wenn dadurch der Sektionsbestand 155% des Schiessplatzkontingents nach § 12 der Statuten der Vereinigten Rütlischützen nicht überschreitet.

Die Sektionsmitglieder sind verpflichtet, einem Aufgebot zur Mitarbeit bei der Durchführung des Rütlitages, eines Nachschiessens oder besonderen Anlasse Folge zu leisten.

Jeder Schütze, der am Rütlischiessen teilnehmen möchte, muss das Obligatorische und das Feldschiessen in einem der Schwyzer Vereine absolviert haben.

Wer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, seinen finanziellen Beitrag nicht leistet, wird von der Mitgliederliste gestrichen.

Einen "Halloderi", wie wir im Volksmund sagen, hat auf dem Rütli nichts zu suchen!

Wer sich angesprochen fühlt, kann das Anmeldeformular ausfüllen, oder uns auch immer am Mittwoch vor Martini auf dem Rütli besuchen. Die Bilder sprechen doch für einen Besuch.

Der Präsident der Schwyzer Rütlischützen
Heinz Weber, Brunnen

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